MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Mietvertrag beginnt am unten angeführten Tag und wird auf die Dauer von 48 Monate abgeschlossen. Wird das Mietverhältnis nach Ablauf dieser Frist fortgesetzt, so verlängert es sich zumindest bis zum Ablauf des nächsten Quartals. Es kann dann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer fünfwöchigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zum Ende der Mietperiode schriftlich aufgekündigt werden. Die Miete ist jeweils quartalsmäßig im Vorhinein ohne jeglichen Abzug zur Bezahlung fällig. Die erste Miete wird aliquot für das erste Quartal verrechnet. Anfallende Gebühren trägt die Mieterseite. Die Gebühren werden durch die Vermieterseite mit der ersten Miete mitverrechnet (Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandsvertragsgebühren nach § 33 TP 5 Abs. 5Z Ge seit 1. Juli 1999.) Für den Fall, dass die Mieterseite trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen mit der Zahlung mehr als einen Monat in Rückstand gerät, ist die Vermieterseite berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Mietgegenstand abzuholen. Bei Nichtzahlung von 6 Monatsraten sind wir berechtigt die Software, die im Mietvertrag angegeben ist, bis zur vollständigen Bezahlung inaktiv zu setzen. In der Miete sind Fehlerbehebungen & Reparaturen physischer Komponenten inkludiert, Verbrauchsmaterial ist ausgeschlossen.
Die Mieterseite nimmt die Mietvertragsbedingungen zur Kenntnis und erteilt mit der Unterschrift für das angeführte Konto die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften.
Der dem Mietverhältnis zugrundeliegende Vertragsgegenstand wird von der BKS Bank Villach unter Eigentumsvorbehalt finanziert. Der vereinbarte Mietzins zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist ebenfalls an die BKS Villach zediert. Zahlungen sind vorläufig, bis zu einer gegenteiligen Verständigung der Mieterseite, durch die BKS Villach mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Konto der Vermieterseite IBAN: AT23 1700 0001 5004 4235 bei der BKS Villach mittels Bankeinzug zu bezahlen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der fällige Mietbetrag am Quartalsanfang bereitsteht.
Bei Rückbuchung des Bankeinzuges sind einerseits die Bankspesen u. andererseits eine Verwaltungspauschale (€ 20,- netto) zu entrichten. Der vereinbarte Mietzins zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist für 3 Monate im Vorhinein, jeweils am 01. jedes Quartals, bei fünftägigem Respiro zur Zahlung fällig.
Die Miete wird wertgesichert, auf Basis des Verbraucherpreisindex 2020, Ausgangsmonat = Monat des Mietvertragsabschlusses, vereinbart. Die Berechnung des sich auf Grund der Indexerhöhung, anhand des Verbraucherpreisindex 2020, ergebenden neuen Mietzinses erfolgt einmal jährlich, erstmalig frühestens 12 Monate nach Mietbeginn nach Bekanntgabe der Indexzahl für den Monat Jänner eines jeden Jahres. Die Mieterseite verpflichtet sich, die auf Grund der Indexerhöhung ergebende neue Miete ab der
nächstfolgenden Quartalszahlung zu bezahlen.
nächstfolgenden Quartalszahlung zu bezahlen.
Kommt die Mieterseite seinen Zahlungen trotz Nachfristsetzung mehr als einen Monat in Rückstand, oder der Vertrag wird aus jeweiligen anderen Gründen von der Mieterseite gelöst, ist die Vermieterseite berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, den Mietgegenstand abzuholen und bestmöglich zu verwerten. Die Mieterseite verpflichtet sich in diesem Fall die Vermieterseite hinsichtlich sämtlicher mit der Vertragsauflösung verbundenen Nachteile schad- und klaglos zu halten. Die Vermieter-seite hat jedoch das Recht darüber hinaus den gesamten, ihr aus der Vertragsauflösung entstandenen Schaden gegenüber der Mieterseite geltend zu machen.
Im Mietvertrag ist für die gesamte Laufzeit eine Hersteller-Garantie enthalten. Bei einem Festplattendefekt wird die Festplatte kostenlos ausgetauscht und das mitgelieferte Betriebssystem installiert. Auch im Vertrag enthalten ist die Installation von Anwendungsprogrammen welche von ELBE Elektronische Büroeinrichtung GmbH mit dem Gerät gemietet wurden. Dienstleistungsaufwand zur Lösung von Software-Problemen werden nach Aufwand verrechnet. Die Vermieterseite behält sich vor, für solche Fälle auch Fremd-Firmen zu beauftragen und die entstandenen Kosten der Mieterseite in Rechnung zu stellen. Eine Übertragung des Mietvertages an dritte Personen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterseite zulässig. Sollte die Mieterseite unseren Vertrag (ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterseite) auf RechtsnachfolgerInnen übertragen, so entbindet dies die Mieterseite nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung.
Die Mieterseite verpflichtet sich der Vermieterseite zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag eine Kaution oder eine abstrakte Bankgarantie beizubringen. In der Bankgarantie verpflichtet sich das Bankinstitut, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung einer Aufforderung der Vermieterseite ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jedweige Einwendungen an die Mieterseite eine Zahlung bis zu 10 Monatsmieten brutto zu leisten, wobei die Bankgarantie im Quartal nach Ende des Mietvertrages erlischt. Der/die GeschäftsführerIn haftet persönlich für die Vertragserfüllung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Villach vereinbart. Mündliche Absprachen können nicht geltend gemacht werden.